Wären solche Angaben verlangt gewesen, hätte dies aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgehen müssen; denn die Lieferkette liege, anders als die Angabe des jeweiligen Lieferanten beziehungsweise Deponiestandortes, ausserhalb des Einflussbereiches der Anbieter. Gegebenenfalls hätten die Anbieter für die Offertstellung eigene Recherchen mit ihren Vertragspartnern durchführen müssen, was weder verlangt noch erwünscht gewesen wäre.