Spätestens in diesem Zeitpunkt war bekannt, dass dieser Beruf auf Dauer nicht zumutbar sein wird. In der Folge kam es zu einer Lähmung des Triceps rechts mit voller Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 2003 und Aufgabe des Zimmermann- Berufs ab Januar 2004 (vgl. u.a. Bericht Unispital Zürich vom 16.04.1998; Arztbericht von Dr. med. H. Göldi, Schattdorf, vom 19.05.2004). a) Nach dem oben Gesagten handelt es sich somit vorliegend um eine "zweite erstmalige berufliche Ausbildung" mit Anspruch auf ein kleines Taggeld.