a) Wie aus dem Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 3. April 2012 an den Landrat zum TourG zu entnehmen ist, wurde im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vereinzelt bemängelt, dass die Bewertung des Anteils einer Gemeinde am Gesamttourismus willkürlich und nicht nachvollziehbar sei. Dazu hielt der Regierungsrat fest, dass sich der Anteil einer Gemeinde am Gesamttourismus aufgrund einer Vielzahl von Variablen ermitteln lassen würde, wie zum Beispiel die Anzahl Logiernächte, Gästeankünfte, Aufenthaltsdauer, durchschnittliche Ausgaben, bestehende Tourismusangebote, vorhandene Infrastrukturen wie Hotels, Restaurants, Bergbahnen, Wander- und Velowege, Sehenswürdigkeiten und so