Obergericht, 7. Juni 2013, OG V 13 16 Aus den Erwägungen: 2. Das Tourismusgesetz bezweckt, den Tourismus im Kanton Uri durch anerkannte regionale Tourismusorganisationen wirksam zu fördern (Art. 1 TourG). Dabei unterstützen die Kantone und die Gemeinden die anerkannten Tourismusorganisationen für die Tourismusförderung mit Beiträgen (Art. 15 Abs. 1 TourG). Der Beitrag einer einzelnen Gemeinde an die Tourismusorganisation ihrer Region setzt sich gemäss Art. 17 Abs. 2 TourG wie folgt zusammen: einem Grundbetrag, der für alle Gemeinden gleich hoch ist (lit. a);