Gemäss Arztbericht vom 3. April 2013 gehe dies nur noch innerhalb der Wohnung. Wegen der Schwäche in den Armen und Beinen genügt auch der Handrollstuhl nicht, um längere Strecken, beispielsweise von ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz oder ins Dorfzentrum, zurückzulegen. Die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel sind deshalb nicht mehr geeignet, um den Eingliederungszweck zu erfüllen. Ein Elektro-Scooter kann nur draussen benutzt werden, ein Elektrozuggerät zu einem Handrollstuhl ist auch für den Innengebrauch tauglich.