a) Der Beschwerdeführer wurde am 28. Februar 2012 durch M.Sc. R. Bieri untersucht. Diese hält im Gutachten vom 7. März 2012 fest, dass sich der Beschwerdeführer dabei konfliktfreudig und teilweise wenig kooperativ verhalten habe. Der Beschwerdeführer hätte nicht erkannt, dass es seine Aufgabe gewesen wäre, Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen. Er hätte sich vielmehr weitgehend darauf beschränkt, sich über Kosten und Unannehmlichkeiten zu beschweren. Ausserdem hätte der Beschwerdeführer sowohl im Gespräch als auch in allen standardisierten Fragebögen eine ausgeprägte Tendenz zu sozial erwünschten Antworten gezeigt.