Die Beschwerdeführerin hat denn auch – vertreten durch einen Rechtsanwalt – gegen die Verfügung vom 10. Januar 2006 Einsprache erhoben, diese aber am 14. August 2006 wieder zurückgezogen. Ab August 2006 wurden der Beschwerdeführerin sowohl Invalidenrente als auch Ergänzungsleistungen wieder (rückwirkend) ausbezahlt. Am 4. Dezember 2006 erging die Verfügung betreffend Nichteintreten auf das neue Leistungsbegehren (vom 24.03.2006), in welcher die IV-Stelle Uri nochmals erwähnte, dass sie das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 10. Januar 2006 abgewiesen habe.