Laut dem Beschwerdeführer sei indessen eine umfassendere Reduktion der Steuerwerte angezeigt. Sein Ansinnen begründet der Beschwerdeführer damit, dass die Ausstattung der Gewerbebaute minimal und der Betrieb der Sägerei im Winter eingeschränkt sei sowie die Zufahrtsmöglichkeiten bedingt seien.