b) Im Unterschied dazu, sind bei der Zwischenschätzung der Anhang zur Verordnung über die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes (Datum des Inkrafttretens: 01.08.1986) und das Arbeitshandbuch der kantonalen Liegenschaftsschätzungskommission Uri für die steueramtliche Schätzung der Grundstücke vom 2. Juli 1990 (nachfolgend: aSchätzerhandbuch) massgebend.