10 Abs. 3 BGBB nach dem Ertragswert aus der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung (S. 16). Dabei gilt der kapitalisierte Mietwert (Mietwert x 100 / Kapitalisierungssatz) als Ertragswert (Eidgenössische Schätzungsanleitung, S. 17; zum Ganzen Weisung Nr. 5.02 der Finanzdirektion [nachfolgend: Schätzerhandbuch], S. 40 und 80).