Die Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes (Datum des Inkrafttretens: 01.02.2004; nachfolgend: Eidgenössische Schätzungsanleitung) findet sich im Anhang 1 zur Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht (VBB, SR 211.412.110). Sie ist für die Schätzungsbehörden und Schätzungsexperten verbindlich (Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 VBB). In der Eidgenössischen Schätzungsanleitung wird festgehalten, dass nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe (Art. 24b RPG) fest zum landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Deren Bewertung erfolgt gemäss Art. 10 Abs. 3 BGBB nach dem Ertragswert aus der nichtlandwirtschaftlichen Nutzung (S. 16).