Strittig vor Obergericht ist die Bewertung der Gewerbebaute im Rahmen der Zwischen- und Neuschätzung, soweit sie dem Betrieb der Sägerei dient. Die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Teile der Gewerbebaute blieb unangefochten. Damit stellt die Schätzung der Sägerei den Streitgegenstand dar. Es gilt also zu prüfen, ob die von der Vorinstanz ermittelten Steuerwerte zutreffen. 4. Der Klärung bedarf zunächst, als was die Sägerei zu betrachten ist. Dabei spricht der Beschwerdeführer von einem Zuerwerb.