Schätzung von Grundstücken. Art. 10 Abs. 3 BGBB, Art. 14 Abs. 2 StHG. Art. 24b Abs. 1quater RPG. Art. 55 Abs. 1 aStG. Art. 14 SchäV. Zwischen- und Neuschätzung. Bewertung einer Sägerei als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb. Die land- und forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücke werden zum Ertragswert bewertet. Dabei gilt der kapitalisierte Mietwert als Ertragswert. Zwar wird der landwirtschaftliche Nebenbetrieb in die Ertragswertschätzung miteinbezogen, jedoch stellt Art. 10 Abs. 3 BGBB klar, dass solches unter dem Aspekt, dass eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung zu bewerten ist, zu erfolgen hat. Es geht hier also nicht um eine landwirtschaftliche Nutzung.