Rehbinder/Stöckli, a.a.O. N. 23 zu Art. 330a OR). Laut der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann in einem Verfahren betreffend Ausstellung oder Inhalt eines Arbeitszeugnisses der Streitwert nicht absolut nach einer bestimmten Anzahl Monatslöhne bestimmt werden, sondern die Erschwerung des beruflichen Fortkommens des Arbeitnehmers ist für den Wert von Bedeutung (BGE 8C_151/2010 vom 31.08.2010 E. 2.5 - 2.8; Müller/Thalmann, a.a.O., S. 111). In Betracht fallen dabei Kriterien, wie die berufliche Stellung der Beschwerdeführerin, ihre bisher ausgeübten Funktionen, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie ihr Gehalt (BGE 1C_195/2007 vom 17.12.2007 E. 3; Wolfang Portmann, in Basler Kommentar,