Gemäss Letzterem werden im Entscheidverfahren bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.-- keine Gerichtskosten gesprochen. Auch nach Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung besteht Unklarheit über die Höhe des Streitwertes bei Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse (Müller/Thalmann, a.a.O., S. 110 f.; Rehbinder/Stöckli, a.a.