8. Streitigkeiten betreffend Formulierung von Arbeitszeugnissen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und der Lehre vermögensrechtlicher Natur (BGE 116 II 380 E. 2b; BGE 1C_195/2007 vom 17.12.2007 E. 2). Das Verfahren ist für beide Parteien kostenlos, sofern der Streitwert die in Artikel 343 OR festgelegte Streitwertgrenze nicht übersteigt (Art. 73 Abs. 1 PV). Art. 343 OR wurde mit Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung aufgehoben. Neu sind Art. 113 Abs. 2 lit. d und Art. 114 lit. c ZPO massgebend. Gemäss Letzterem werden im Entscheidverfahren bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.-- keine Gerichtskosten gesprochen.