c) Im Zeugnisentwurf vom 27. Oktober 2011 fehlen ausführliche Bemerkungen zu den Leistungskriterien wie Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Fachwissen, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität und Innovationsfähigkeit. Dies muss von einem Leser dahingehend gedeutet werden, dass diese Leistungen keiner besonderen Erwähnungen bedürfen und als ʺgutʺ qualifiziert werden können (Müller/Thalmann, a.a.O., S. 71).