Reglement über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitergespräche [RB 2.4215]) respektive eine gute Arbeitsleistung erbracht wurde. Zu beachten gilt es aber, dass das Ergebnisblatt betreffend MAG vom 30. September 2009 weder von der Beschwerdeführerin noch von der vorgesetzten Person unterschrieben wurde. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist es dem ganzen Personal des Kantons Uri möglich, die Beurteilungsstufe ʺAʺ zu erreichen (Art. 2 Abs. 1 Reglement über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitergespräche). Bei Personen mit Führungsaufgaben wird aber zusätzlich das Führungsverhalten beurteilt (Art. 7 Abs. 2 Reglement über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitergespräche).