1. a) Seit 1. Januar 2013 ist die Verordnung über die Sozialversicherungsstelle Uri (RB 20.2411) in Kraft. Mit dieser Inkraftsetzung ging die Aufhebung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung einher. Gemäss Art. 2 Verordnung über die Sozialversicherungsstelle Uri besteht nun unter dem Namen ʺSozialversicherungsstelle Uriʺ eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Altdorf (Abs. 1). Sie fasst die Ausgleichskasse Uri, die IV-Stelle Uri und die Familienausgleichskasse Uri in einer Verwaltungseinheit zusammen und sorgt für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit unter ihnen (Abs. 2). Die Geschäftsleitung der Sozialversicherungsstelle