Personalrecht. Art. 29 Abs. 2 BV. Art. 62 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2 PV. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine personalrechtliche Verfügung. Abänderung eines Arbeitszeugnisses. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet keinen sachlich richtigen Entscheid. Gemäss Art. 62 Abs. 1 PV haben die Angestellten jederzeit Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, welches über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten Auskunft gibt. Bei der Abfassung eines Arbeitszeugnisses sind die Grundsätze des Wohlwollens, der Wahrheit und der Vollständigkeit zu beachten.