Uri vom 28. April 2010 ein. Der Regierungsrat unterliess es, diese Eingabe dem Beschwerdeführer zuzustellen. Was die sich in den Akten befindenden Beschlüsse des Gemeinderates Attinghausen vom 23. August 2011 und 7. Mai 2012 anbelangt, ist ebenfalls davon auszugehen, dass deren Zustellung an den Beschwerdeführer unterblieben ist. Aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art.