Erwachsenenschutz. Art. 29 Abs. 2 BV. Art. 14 EG/KESR. Beistandschaft. Verkauf von Grundeigentum. Geltung des neuen Erwachsenenschutzrechtes. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Beschwerdeentscheid des Regierungsrats als ehemalige Aufsichtsbehörde im Sinne von aArt. 420 Abs. 2 ZGB und aArt. 45 Abs. 2 EG/ZGB. Die Zuständigkeit des Obergerichtes ist weiterhin gegeben. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde übernimmt die Rolle der Vorinstanz. Der Beschwerdeführer rügt vorab eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.