Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Aufl., Bern 2011, S. 139 FN 256). Fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, so ist eine Nichteintretensverfügung zu erlassen (Isabelle Häner, in Waldmann/Weissenberger [Hrsg.], a.a.O., Art. 25 N. 27). Der Beschwerdeführer verlangt betreffend seine subjektive Steuerpflicht aufgrund des Tourismusreglements eine Feststellungsverfügung. Es ist zulässig, vorweg die subjektive Steuerpflicht in einer Verfügung festzustellen (BGE 126 II 519 E. 3d; Markus Reich, Steuerrecht, 2. Aufl., Zürich 2012, § 26 N. 59 ff.).