Eine konkrete Normenkontrolle entfällt. Überdies fällt eine abstrakte Normenkontrolle ausser Betracht, da das kantonale Recht eine solche nicht vorsieht. Es ist unmittelbar Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht zu erheben. Abweisung der Beschwerde. Obergericht, 22. Februar 2013, OG V 12 15 (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten abgewiesen, soweit darauf einzutreten war, BGE 2C_258/2013 vom 13.09.2013). Aus den Erwägungen: