Es ist eine Eigenart des Schweizerischen Steuerrechtes, dass Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind, unabhängig davon, ob sie Gewinnungskostencharakter haben oder nicht (Markus Reich, a.a.O., § 13 N. 251). Der Abzug der Hypothekarzinsen kann also nicht zwingend von der Besteuerung der Eigenmieten abhängig gemacht werden, was aber nicht zur Folge hat, dass der besagte Zusammenhang gänzlich ausser Acht gelassen werden müsste.