Direkte Bundessteuer. Art. 21 Abs. 1 lit. b, Art. 33 Abs. 1 lit. a, Art. 34 lit. d und Art. 143 Abs. 1 DBG. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid, Hypothekarzinsen erst ab dem tatsächlichen Einzug zum Abzug zuzulassen. Reformatio in peius. Eigenmietwertbesteuerung. Soweit eine Eigentumswohnung bereits ab Kaufdatum bezugsbereit ist, entfaltet die Zinsbelastung ab diesem Zeitpunkt keine wertsteigernde Wirkung mehr. Aufgrund der fehlenden Aktivierbarkeit kann es sich somit bei den fraglichen Zinsen nicht mehr um Baukreditzinsen handeln. Vielmehr geht es um abzugsfähige Hypothekarzinsen.