Ein zur Landwirtschaftszone gehörendes Grundstück kann nur beschränkt genutzt werden. Ein verändertes wirtschaftliches Umfeld kann nun aber zur Folge haben, dass das öffentliche Interesse an diesen Eigentumsbeschränkungen verloren geht, was Anlass für eine Änderung der Nutzungsplanung wäre. Davon kann vorliegend aber nicht ausgegangen werden. Der landwirtschaftliche Sektor durchlebt seit Jahren einen Strukturwandel, jedoch kann diese Entwicklung nicht dazu führen, dass vermehrt Bauzonen geschaffen werden. Eine solche Praxis wäre mit dem Ziel der Raumplanung, eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedelung des Landes sicherzustellen (Art.