c) Bei Berufs-Kongressen und Tagungen ist ebenfalls das Problem, dass die jeweiligen Redner nicht mit dem ComPilot-Mikrofon ausgerüstet sind, die Übertragung demzufolge nicht direkt möglich ist. (Eine induktive Höranlage – die eine Direktübertragung ebenfalls ermöglichen würde – ist allenfalls teilweise vorhanden, jedoch längst nicht überall.) Auch hier ist der Beschwerdeführer auf eine optimale Verstärkung durch die Hörgeräte angewiesen.