a) Im Büro ist der Beschwerdeführer vor allem auf eine gute Telefonlösung angewiesen. Die von ihm beantragten Hörgeräte sind dafür gemäss seinen eigenen Aussagen sehr gut geeignet. Allerdings würde für das Telefonieren auch ein günstigeres Gerät kombiniert mit dem Zusatzgerät ComPilot genügen, was vom Beschwerdeführer denn auch bestätigt wird. Dasselbe gilt für das Telefonieren unterwegs. Auch hier würde das Zusatzgerät ComPilot, das unbestrittenermassen auch mit günstigeren Geräten kombinierbar ist, zur genügenden Verständigung ausreichen.