Das Sprachaudiogramm zeige ebenfalls eine wesentliche Verschlechterung der Wortverständlichkeit. Sie schreibt weiter, laut Akustiker sei man aufgrund der erneuten Verschlechterung des Gehörs an die Grenzen der alten Hörgeräte gestossen. Demzufolge sind die Anforderungen an eine Hörgeräteversorgung trotz gleichgebliebenen "Anforderungen an die berufliche Kommunikation" gestiegen. Die Beschwerdegegnerin geht denn auch von einem gesteigerten Eingliederungsbedürfnis des Beschwerdeführers aus, ist jedoch der Ansicht, dass diesem mit dem Zusatzgerät ComPilot genügend Rechnung getragen werde (vgl. Verfügung vom 15.05.2012).