4. Die Beschwerdegegnerin macht zutreffenderweise geltend, die Anforderungen an die berufliche Kommunikation seien seit 2006 nicht gestiegen (Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 25.08.2012). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich das Gehör des Beschwerdeführers unstrittig verschlechtert hat. Dr. med. C. Griesemer hält in ihrem Bericht vom 2. November 2011 fest, es müsse leider durchwegs eine Hörverschlechterung von 5-10dB vor allem bei den mittleren und hohen Frequenzen festgehalten werden. Das Sprachaudiogramm zeige ebenfalls eine wesentliche Verschlechterung der Wortverständlichkeit.