Hörvermögens mit den Hörgeräten Phonak Ambra 312 UZ stehe in einem vernünftigen finanziellen Verhältnis zu den Gesamtkosten bzw. zusätzlichen Kosten der Hörgeräteversorgung und könne auch gemäss Angaben der betreuenden Fachperson nicht durch günstigere, technisch nicht gleichwertige Hilfsmittel erreicht werden (vgl. BGE 9C_807/2010 vom 29.03.2011 E. 3 m.H.).