Sie müsse in substantiierter Weise dartun, weshalb die zugesprochene Hörgeräteversorgung in ihrem Fall dem Eingliederungsziel der adäquaten Verständigung nicht zu genügen vermöge (Urteil 8C_588/2009 E. 2.2 m.H.). Dem Schreiben der HG-Hörakustik AG vom 2. April 2012 lasse sich entnehmen, dass das zusätzlich abgegebene externe Mikrofon ComPilot nicht nur das Telefonieren, sondern auch die Teilnahme an Verhandlungen (Gericht/Landrat) und Sitzungen erheblich erleichtere. Die Sprache resp. der Kontext könne "trotz widriger Umgebungsumstände in normaler Art verstanden werden".