Die Fachärztin schreibe, dass der Beschwerdeführer auf gute Hörgeräte angewiesen sei. Es werde hingegen nicht erwähnt, dass die Geräte nach Indikationsmodell (Indikationsstufe 3) die akustischen Anforderungen nicht erfüllen würden. Das Zusatzgerät ComPilot erleichtere ihm den Berufsalltag, indem es die einfache, drahtlose Anbindung an Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte wie z.B. TV, MP3-Player und Telefone ermögliche. Eine Übernahme der Zusatzkosten für die Hörgeräte Phonak Ambra 312 UZ sei nicht möglich, da es sich hierbei um die im Einzelfall bestmögliche und nicht eine seinem Eingliederungszweck angemessene und notwendige Hörgeräteversorgung handle.