a) Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 15. Mai 2012 den Grundbetrag nach Tarifvertrag für zwei Hörgeräte und Dienstleistungen (Fr. 3'623.40), zwei Ohrmulden (Fr. 302.40), das Zusatzgerät ComPilot inkl. Ladestation und externem Mikrofon (Fr. 766.80) zugesprochen, also total Fr. 4'692.60. Dem gesteigerten Eingliederungsbedürfnis des Beschwerdeführers werde mit dem Zusatzgerät ComPilot genügend Rechnung getragen. Gemäss Bericht von Dr. med. C. Griesemer vom 8. November 2011 erreiche er im Bereich der beruflichen Kommunikationsanforderungen 17 von maximal 25 Punkten. Die Fachärztin schreibe, dass der Beschwerdeführer auf gute Hörgeräte angewiesen sei.