Eine Vereinsmitgliedschaft kann zwar für die Eingliederung sprechen, muss aber nicht zwingend vorliegen. Unabhängig davon müssen gewisse Bemühungen vorhanden sein, sich in das Dorfleben integrieren zu wollen, was vorliegend aber gerade nicht der Fall ist. Eine lokale Verwurzelung seitens der Beschwerdeführer ist nicht erkennbar. Eine erfolgreiche Integration als Voraussetzung einer Einbürgerung wurde bereits anlässlich der Gemeindeversammlung Erstfeld vom 3. Juni 2009 verneint. Der Gemeinderat Erstfeld hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen und ergänzte die Begründung. Dadurch kann dem Gemeinderat Erstfeld kein unlauteres Verhalten vorgeworfen werden.