b) Die Gemeindeversammlung Erstfeld teilte die Ansicht des Gemeinderates Erstfeld, dass die Beschwerdeführer als IV-Rentner genügend Zeit hätten, die gesellschaftliche Integration in die Dorfgemeinschaft zu pflegen und sich etwa in einem lokalen Verein zu engagieren. Mit einer solchen aktiven Teilnahme am Dorfleben könnte ein echter Integrationswille bezeugt werden. Diese Bereitschaft sei nicht spürbar. Die Beschwerdeführer sind beide invalid. Die Invalidität macht es sicherlich schwieriger, sich am Dorfleben und allgemein an öffentlichen Aktivitäten zu beteiligen. Dieser Umstand gilt es zu berücksichtigen.