9. Die Beschwerdeführer führen aus, sie würden wie der Durchschnittsschweizer, die kommunalen und regionalen Veranstaltungen, wie Ausstellungen, Konzerte, Fasnachtsumzüge, etc., besuchen. Es könne ihnen nicht vorgeworfen werden, dass sie an den gesellschaftlichen Aktivitäten in der Gemeinde Erstfeld nicht teilnehmen würden. Des Weiteren sei die Beteiligung an Vereinsaktivitäten keine zwingende Voraussetzung für eine Einbürgerung. Ausserdem sei das Angebot an Vereinen in Erstfeld beschränkt. In Anbetracht der gesundheitlich bedingten Einschränkungen wäre die Möglichkeit, sich in einem Verein zu engagieren, ohnehin kaum gegeben.