b) Im Gegensatz zum bejahenden Antrag vom Mai 2009 stellte der Gemeinderat Erstfeld anlässlich der Gemeindeversammlung Erstfeld vom 8. Juni 2011 den Antrag, den Beschwerdeführern das Bürgerrecht der Gemeinde Erstfeld nicht zu erteilen. Er begründete den Antrag mit der fehlenden Integration der Beschwerdeführer. Dazu machte er auch zusätzliche Abklärungen (vgl. die Besprechungen mit den Beschwerdeführern vom 21.06.2010, verschiedenen Bewohnern des Quartieres A vom 25.10.2010 und Josef Zurfluh, Leiter Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand