Bürgerrecht. Art. 8 Abs. 2, Art. 9, Art. 29 Abs. 2 BV. Art. 15b BüG. Art. 5 Abs. 2 lit. a und b KBüG. Beschwerde gegen ablehnende Entscheide über die ordentliche Einbürgerung. Der Gemeinderat Erstfeld beantragte der Gemeindeversammlung, die Einbürgerungsgesuche der Beschwerdeführer wegen mangelnder Integration abzulehnen. Dazu machte der Gemeinderat konkrete Ausführungen. Die Gemeindeversammlung stimmte dem Antrag zu und folgte damit der Begründung des Gemeinderates. Eine sachgerechte Anfechtung der negativen Einbürgerungsentscheide war gewährleistet. Die Integration wird als gegenseitiger Annäherungsprozess zwischen der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung betrachtet.