Wird die Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen nicht angepasst, so begeht die zu prüfende Person einen schweren Fehler, der bereits bei einem einmaligen Auftreten zu einem negativen Entscheid führen kann (asa Richtlinien Nr. 7 S. 42). b) Wie in der angefochtenen Verfügung zu Recht ausgeführt wurde, muss es dem Verkehrsexperten möglich sein, dem Kandidaten eine Geschwindigkeitsüberschreitung anzulasten, ohne dass eine exakte Messung der Geschwindigkeit stattgefunden hat. Sodann liegt es im Ermessen des Verkehrsexperten, zu beurteilen, ob eine Geschwindigkeit der Verkehrssituation angepasst ist.