a) Das Einhalten von Geschwindigkeitsvorschriften ist wesentlich für die Verkehrssicherheit. Übersetzte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für schwere Unfälle im Strassenverkehr (BGE 1C_224/2010 vom 06.10.2010 E. 4.4). Nach Art. 32 Abs. 1 SVG ist die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen, namentlich den Strassen- Verkehrs- und Sichtverhältnissen. Gemäss Richtlinien Nr. 7 (Abnahme von Führerprüfungen) der Vereinigung der Strassenverkehrsämter vom 29. Mai 2009 (nachfolgend: asa Richtlinien Nr. 7) soll der Verkehrsexperte die Verhaltensweisen des Fahrschülers bewerten.