Erstere der beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen soll in einem Baustellenbereich erfolgt sein. In einem solchen gelte es, ein besonderes Augenmerk auf die angepasste Geschwindigkeit zu legen, da Personen in unmittelbarer Nähe arbeiten würden, unter Umständen Lieferungen für die Baustelle erfolgen oder andere unvorhergesehene Hindernisse auftreten könnten. Dagegen wendet der Beschwerdeführer ein, dass am Tag der praktischen Führerprüfung auf und neben dem entsprechenden Strassenabschnitt keine Bauarbeiten ausgeführt worden seien. Die Höchstgeschwindigkeit wäre kurze Zeit danach auch wieder von 40 km/h auf 60 km/h erhöht worden.