7. Der Beschwerdeführer beanstandet die ihm zur Last gelegte zweimalige Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um ca. 5 - 8 km/h in Bereichen, die mit Höchstgeschwindigkeiten von 40 km/h bzw. 50 km/h signalisiert gewesen wären. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen seien in den Strassenbereichen Umfahrungsstrasse Abschnitt Schächenbrücke (bzw. RUAG) in Schattdorf und bei Ducrey/Muoser ebenfalls in Schattdorf begangen worden. Erstere der beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen soll in einem Baustellenbereich erfolgt sein.