Die Fahrzeuge, die vom Bauernhofweg oder der Einmündung Stichstrasse Gurtenmundstrasse 7/9/15 in die Gurtenmundstrasse, Altdorf, einbiegen wollen, müssen den sich auf der Gurtenmundstrasse befindenden Fahrzeugen den Vortritt gewähren. Demzufolge kann das Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung nicht damit begründet werden, der Beschwerdeführer habe zweimal einen Rechtsvortritt missachtet. Trotzdem ist die negative Bewertung der Prüfungsfahrt gerechtfertigt. Der Beschwerdeführer missachtete zweimal die signalisierte Höchstgeschwindigkeit bzw. passte die Geschwindigkeit den Umständen nicht an.