Strassenverkehrsrecht. Art. 14 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 Abs. 2 SVG. Art. 1 Abs. 8 Satz 2, Art. 15 Abs. 3 VRV. Art. 22 Abs. 1 VZV. Richtlinien Nr. 7 (Abnahme von Führerprüfungen) der Vereinigung der Strassenverkehrsämter vom 29. Mai 2009. Art. 57 VRPV. Nichtbestehen der Führerprüfung. Überprüfungsbefugnis des beschwerdeweise angerufenen Obergerichtes. Bei der Überprüfung von Examensleistungen auferlegt sich das Gericht eine gewisse Zurückhaltung. Es ergibt sich bereits aus der Natur von Entscheiden über Schul- und Examensleistungen, dass eine freie Überprüfung der Notengebung ausgeschlossen ist.