Diese Gefährdung ist auf Autobahnen erhöht, weil ein Unfall wegen der hohen Geschwindigkeiten schwere Folgen haben kann. Der Lenker hat den Geschwindigkeitsbegrenzungen deshalb besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dies gilt auch für zeitlich und örtlich vorübergehend herabgesetzte Höchstgeschwindigkeiten, weil die anderen Verkehrsteilnehmer auch auf deren Einhaltung vertrauen (BGE 1C_224/2010 vom 06.10.2010 E. 4.4).