c) Inwiefern sich das Bundesgericht selbst widersprechen soll – wie der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 21. März 2012 vorbringt – ist nicht ersichtlich. Die Entscheide des Bundesgerichts, so auch BGE 137 I 363 = Pra 2012 Nr. 46 ergingen aufgrund des geltenden Rechts. Bei den Ausführungen des Bundesgerichts in seinem Geschäftsbericht 2010 (S. 17) handelt es sich um Hinweise an den Gesetzgeber (vgl. bspw. auch Plädoyer 2012 S. 13 betr. Vorschläge für Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die das Bundesgericht in seinem Geschäftsbericht 2011 macht).