b) Des Weiteren macht die Vorinstanz zu Recht darauf aufmerksam, dass der Bundesgesetzgeber die Frage der Doppelspurigkeit von Straf- und Administrativverfahren im Zusammenhang mit einem Strassenverkehrsdelikt erst kürzlich erneut zu beurteilen hatte. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen reichte am 2. Februar 2012 eine Motion (12.3011) ein, wonach diese Doppelspurigkeit aufgehoben werden sollte. Der Ständerat lehnte die Motion aber anlässlich seiner Beratung vom 28. Februar 2012 ab (Amtliches Bulletin 2012 S 25 ff.). Damit hat sich der Bundesgesetzgeber für die Beibehaltung der bisherigen Praxis ausgesprochen.