Strassenverkehrsrecht. Art. 4 Ziff. 1 Zusatzprotokoll Nr. 7 zur EMRK. Art. 14 Ziff. 7 UNO-Pakt II. Art. 11 Abs. 1 StPO. Art. 16 ff. und Art. 90 ff. SVG. Die im SVG verankerte Parallelität von Straf- und Verwaltungsverfahren hält vor dem 7. Zusatzprotokoll zur EMRK stand. Es besteht kein Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, wonach die Verfahrensparallelität den Grundsatz "ne bis in idem" nicht verletzt. Strafrechtliche Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung. Entzug des Führerausweises wegen einer schweren Widerhandlung i.S.v. Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG auf die Mindestentzugsdauer von zwölf Monaten gemäss Art. 16c Abs. 2 lit.